+49 (0)151 158 988 14 info@schneifel-media.de

Ab Mitte 2025 wird für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit eingeführt. Diese Vorgabe wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, wodurch europaweit einheitliche Standards zur Barrierefreiheit geschaffen werden. Die Vorschriften stützen sich auf die europäische Norm EN 301 549, die größtenteils auf den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) basiert.

Barrierefreie Webseiten

Barrierefreie Webseiten

Der Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle in den Verkehr gebrachten Produkte und erbrachten Dienstleistungen barrierefrei sein. Beispiele für Produkte, die dem BFSG unterliegen, sind unter anderem Computer, Tablets und Handys, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader, Automaten (wie Geld- und Ticketautomaten) sowie Router.

Zu den betroffenen Dienstleistungen gehören neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienste sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Viele Websites fallen ebenfalls unter diese Regelung, insbesondere Webshops, aber auch andere Angebote wie Kontaktformulare und Terminbuchungssysteme.

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote fallen nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Wenn die Anpassungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG befreit werden.

Sehen Sie unsere Webseite in der barrierefreien Version: barrierefrei.schneifel-media.de